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Klimaschutz in der Bauleitplanung

Die Installation von Solaranlagen und bauliche Vorkehrungen für den Einsatz von erneuerbaren Energien können Kommunen heute im Rahmen der Bauleitplanung vorschreiben. Die Zulässigkeit anderer Festlegungen, wie Wärmeschutzstandards oder Zielwerte für CO2-Minderungen, ist aus rechtlicher Sicht umstritten. Dies ist das Ergebnis eines vom Klima-Bündnis und sieben Mitgliedsstädten in Auftrag gegebenen Gutachtens.

Die Berücksichtigung des Klimaschutzes im allgemeinen und der Einsatz von erneuerbaren Energien sind Ergänzungen im Baugesetzbuch, die bei der Novellierung im Jahr 2004 aufgenommen wurden. Dies nährte bei im Klimaschutz aktiven Kommunen die Hoffnung, mit dem Baugesetz ein weiteres Instrument zur Erreichung der Klimaschutz-Ziele erhalten zu haben. Allerdings bestand bei den Städten erhebliche Unsicherheit darüber, welche Regelungsmöglichkeiten die Novellierung tatsächlich eröffnet. Um die Unsicherheiten und umstrittene Rechtsfragen klären zu lassen, hat das Klima-Bündnis gemeinsam mit den Städten Aachen, Berlin, Frankfurt am Main, Freiburg im Breisgau, Hannover, Heidelberg und München das Rechts- und Fachgutachten "Energieeffizienz und Solarenergienutzung in der Bauleitplanung" erstellen lassen.

Danach sind in Flächennutzungsplänen alle klimschutzbezogenen Darstellungen zulässig, die in Bebauungsplänen umgesetzt werden können. Dies sind die anerkannte Festsetzung zur Stellung und zur Höhe von Gebäuden, um Verschattungen zu vermeiden, sowie bei Beachtung der Verhältnismäßigkeit zusätzlich die Verpflichtung zur Installation bestimmter Anlagen zur Energieerzeugung und Verbrennungsverbote. Außerdem kann in einigen Bundesländern ein Anschluss- und Benutzungszwang an die Fernwärmeversorgung angeordnet werden.

Juristisch nach wie vor strittig ist, ob Kommunen Maßnahmen zur Wärmedämmung oder Zielwerte für CO2-Minderungen über die geltende Energieeinsparverordnung hinaus festschreiben dürfen. Durch die Rechtsprechung ist dies noch nicht abschließend geklärt. Durch den Abschluss von städtebaulichen Verträgen, in denen erheblich mehr geregelt werden darf als in Bebauungsplänen, werden die juristischen Risiken vermieden. Allerdings ist das bei Baugebieten mit vielen einzelnen Grundstückseigentümern kaum machbar.

Die Auswirkungen des Klimawandels sind inzwischen wahrnehmbar und es muss schnell gegengesteuert werden. Daher sollten alle Instrumente - auch die Bauleitplanung - zum Schutz des globalen Klimas genutzt werden.

Die Zusammenfassung des Rechtsgutachtens finden Sie hier:
 pdf 341 KB

Klima-Bündnis-Mitgliedern ist das ausführliche Gutachten über den internen Mitgliederbereich www.mitglieder.klimabuendnis.org zugänglich. Eine Druckversion kann von Mitgliedern gegen eine Schutzbebühr von 20,- EUR bei europe(at)klimabuendnis.org angefordert werden. Nichtmitglieder können die PDF-Version des ausführlichen Gutachtens für 30,- EUR und die Druckversion für 50,- EUR bei europe(at)klimabuendnis.org bestellen.

 

Berliner Energietage am 7. Mai 2007
Bitte beachten Sie auch unsere Veranstaltung zum Thema im Rahmen der o.g. Veranstaltung. Beiträge daraus:

  • Welche Möglichkeiten für den Klimaschutz ergeben sich aus dem Baugesetzbuch (BauGB 2004)? Prof. Dr. Alexander Schmidt, pdf 24 KB
  • Zukunftsfähiges Bauen in Hamburg. Welchen Regelungsspielraum zum Klimaschutz am Bau hat ein Bundesland? Dr. Matthias Sandrock, pdf 2218 KB
  • Thesen zum Thema: Wie lässt sich im Berliner Planungssystem eine energiebewusste Bauleitplanung befördern? Rechtsanwalt Dr. Klaus-Martin Groth pdf 149 KB
  • Instrumente zum Klimaschutz in der Stadtentwicklung und Bauleitplanung - Chancen und Grenzen aus der Sicht einer Kommune - Klaus Hoppe, Energiefachstelle Stadt Freiburg  pdf 3530 KB

 

Weitere Informationen:
Dr. Dag Schulze, Fon 069-717139-24, d.schulze(at)klimabuendnis.org

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Das "Klima-Bündnis der europäischen Städte mit indigenen Völkern der Regenwälder e.V" ist das größte thematische Städtenetzwerk in Europa. Die 1400 Mitglieder sind eine Partnerschaft mit indigenen Völkern der Regenwälder eingegangen, um gemeinsam das globale Klima zu schützen. Aufgabe der Mitglieder des im Jahr 1990 gegründeten Städtenetzwerkes ist die Ausarbeitung und Umsetzung lokaler Klimaschutz-Maßnahmen insbesondere in den Bereichen Energie und Verkehr sowie die Zusammenarbeit mit indigenen Völkern zum Erhalt der tropischen Regenwälder. In Deutschland leben rund 40 Prozent der Bevölkerung in einer der 374 Klima-Bündnis-Kommunen.