Stadtplanung
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Aufgabe der Stadtplanung ist eine nachhaltige Entwicklung der Städte und Gemeinden. Dabei sind neben sozialen und wirtschaftlichen Anforderungen auch Umweltschutzaspekte zu berücksichtigen. Die lokalen, regionalen und globalen Auswirkungen von Umweltbelastungen durch Siedlungsräume sollen so weit wie möglich reduziert werden. Bei der Flächennutzungs-, Bebauungs- und Verkehrsentwicklungsplanung hat die Kommune in ihrer Rolle als Planer und Regulierer vielfältige Handlungsspielräume, die sie im Sinne des Klimaschutzes nutzen kann. Die energetische Optimierung von Siedlungen, die Verminderung der Flächenversiegelung und die Vermeidung und stadtverträgliche Steuerung und Lenkung des Autoverkehrs tragen dazu bei, eine grüne und vielfältige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln.
- ökologisch sinnvolle Auswahl von Baugebieten im Hinblick auf die Nutzung von Sonnenenergie und die Vermeidung von Wärmeverlusten
- Einfluss auf Heizwärmebedarf von Neubaugebieten durch Auflagen im Bebauungsplan (energieeffiziente Gebäude, Förderung des Einsatzes von Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen durch günstige Dachneigung, Minimierung von Wärmeverlust über zulässige Gebäudeabmessung und kompakte Bauweise, aktive und passive Nutzung der Sonnenenergie durch verschattungsarme Lage der Gebäude zueinander und Bepflanzungen)
- Nah- und Fernwärmeversorgung in Neubausiedlung
- Verminderung von Verkehr und Bodenversiegelung durch kompakte Siedlungsstrukturen
- Entsiegelung und Begrünung von Stadtteilen
- Verminderung des Individualverkehrs durch Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs und bessere Anbindung von Siedlungen an das Bus- und Schienennetz
- stadtverträglichen Steuerung und Lenkung des Verkehrs durch flächendeckende Parkraumkonzepte






